Neue EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2)
Mit der überarbeiteten Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) schafft die Europäische Union EU-weit einheitliche Mindeststandards in Bezug auf die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen und Behörden gegen Cyberangriffe. Voraussichtlich zum Oktober 2024 wird in Deutschland das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in Kraft treten, welches NIS2 in nationales Recht umsetzt.
Betroffene Einrichtungen: Wer fällt unter den Geltungsbereich der NIS2-Richtlinie?
Betroffen sind voraussichtlich alle Organisationen, die mindestens €10 Mio. Jahresumsatz und/oder mindestens 50 Mitarbeiter haben und in einer von 18 in der Richtlinie definierten Branchen aktiv sind. Damit geht der Anwendungsbereich von NIS2 weit über die bisherige Definition von „kritischen Infrastrukturen“ im Sinne der KRITIS-Gesetzgebung hinaus.

Annex 1 | Annex 2 |
Energie | Abfallwirtschaft |
Transport | Chemikalien |
Bankwesen | Lebensmittel |
Finanzmärkte | Industrie |
Gesundheit | Digitale Dienste |
Trinkwasser | Forschung |
Abwasser | |
Digitale Infrastruktur | |
ICT Service | |
Management | |
Öffentliche Verwaltung | |
Weltraum |
Aus der Kombination der Größenklasse sowie der Branchen ergibt sich dann die Zuordnung zur Kategorie der Essential Entities (Wesentliche Einrichtungen) bzw. der Important Entities (Wichtige Einrichtungen). Zudem gibt es diverse Sonderfälle von Einrichtungen, die unabhängig von ihrer Größe von der Richtlinie erfasst werden – u.a. „Betreiber, deren Ausfall einen signifikanten Effekt auf öffentliche Sicherheit oder Gesundheit haben“.

Betroffene Unternehmen werden verpflichtet, sich innerhalb von 3 Monaten bei der Aufsichtsbehörde zu registrieren und dabei u.a. Informationen zu Kontaktdaten und IP-Adressbereichen zu übermitteln.
Die Kernanforderungen der NIS2-Richtlinie: Cyber-Sicherheit und Risikomanagement
NIS2 definiert grundlegende Anforderungen an die Cyber-Sicherheit. Die betroffenen Einrichtungen sind verpflichtet, die Risiken, die ihre Informationssysteme betreffen, zu kontrollieren. Darunter zählen, neben verschiedenen technischen Maßnahmen (u.a. regelmäßige Schwachstellenscans / Pentests, Backup, Angriffserkennung, Multi-Faktor-Authentifizierung) auch organisatorische Maßnahmen (u.a. Risikomanagement, IT-Notfallhandbuch, regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter zum Thema Cybersicherheit).
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird als zuständige Aufsichtsbehörde in Einhaltung der Anforderungen überwachen. Zudem erhält das BSI die Befugnis, Unternehmen bei erheblichen Sicherheitsvorfällen zur Information an betroffene Kunden, Öffentlichkeit oder Datenschutzbehörden zu verpflichten.
Darüber hinaus verpflichtet die NIS2-Richtlinie die betroffenen Einrichtungen zu einer mehrstufigen Meldung bei erheblichen Sicherheitsvorfällen.

Konsequenzen von NIS2-Verstößen: Sanktionen und Verpflichtungen für Führungskräfte
Für Verstöße gegen Anforderungen von NIS2 sollen Geldbußen erlassen werden können bis zu einem Maximum von
- €10 Mio. oder 2% des weltweiten Umsatzes (Essential Entities)
- €7 Mio. oder 1,4% des weltweiten Umsatzes (Important Entities)
Die NIS2-Richtlinie erlegt außerdem Führungskräften (i.d.R. Geschäftsführung / Vorstand) verschiedene Verpflichtungen auf
- Billigung der ergriffenen Risikomanagement-Maßnahmen
- Überwachung der Umsetzung
- Regelmäßige Teilnahme an Schulungen zu Cybersicherheit
- Anbieten solcher Schulungen für alle Mitarbeitenden
Es gilt die persönliche Haftung von Geschäftsführern für entstandene Schäden (Bußgelder, Regressansprüche von Dritten); die Richtlinie untersagt dabei ausdrücklich den Verzicht der Gesellschaft auf die persönliche Haftung bzw. das Schließen von Vergleichen zur Begrenzung der persönlichen Haftung.
Fazit und weiterführende Maßnahmen: Proaktives Handeln zur Stärkung der IT-Sicherheit
Unternehmen sollten bereits heute mit geeigneten Maßnahmen auf die Steigerung Ihrer IT-Sicherheit hinarbeiten – und nicht das Inkrafttreten des NIS2UmsuCG abwarten. Mit unserem NIS2 Readiness-Workshop helfen wir Ihnen, die notwendigen Maßnahmen zu identifizieren, so dass die heute getätigten Investitionen bereits auf die Erfüllung der NIS2-Anforderungen hinarbeiten.
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